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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs
gültig seit 20.06.2024, Version 1 vom 20.06.2024

Auftragserteilung
Die Auftragserteilung erfolgt mit der Freigabe der Offerte/Grobkosten. Getroffene Vereinbarungen erhalten Rechtsverbindlichkeit bei gegenseitig übereinstimmender Willensäusserung während des Gesprächs oder innerhalb einer E-Mail oder Textnachricht.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die aufgeführten Preise und Leistungen ein verbindliches Angebot darstellen und mit Zustimmung des Kunden durch Auftragserteilung, sofort die übereinstimmende Willensäusserung angenommen wird, und somit die Annahme des Auftrages/Angebotes erfolgt. Vorbehalten bleiben offensichtlich fehlerhaft publizierte Leistungen und Preise. Ein Rücktrittsgesuch muss schriftlich per Email oder Post und max. 5 Tage nach Auftragserteilung erfolgen.

Miete von Material
Die rechtsverbindliche Miete von Material (z.B. Dekorationen, Hussen, Tischtücher etc.) entsteht mit dem Versand der Auftragsbestätigung per Email. Telefonische Vereinbarungen erhalten Rechtsverbindlichkeit bei gegenseitig übereinstimmender Willensäusserung während dem Gespräch.

Rücktritt vom Auftrag nach 5 Tagen
Bei einem Rücktritt vom Auftrag wird folgendes verrechnet:
Rücktritt bis 6 Monate vor Auftragsbeginn =  30% der Auftragssumm
Rücktritt bis 2 Monate vor Auftragsbeginn =  50% der Auftragssumme
Rücktritt weniger als 2 Monate =  90% der Auftragssumme

Vertragsänderung- Anpassung
Je nach Auftragsgrösse kann der Kunde bis 4 Wochen vor dem Event/Liefertermin den Auftrag anpassen, das Datum steht auf der Auftragsbestätigung. Bei einer Vergrösserung des Auftragsvolumens bestehen keine Limite, ist jedoch abhängig von der Verfügbarkeit/Machbarkeit (keine Garantie). Bei einer Reduktion des Auftrages darf um maximal 10% des Auftragsvolumens reduziert werden.

Haftungsausschluss
Kann ein Auftrag durch höhere Gewalt wie Unfall, Sturm, Erdbeben oder andere Elementargewalten von UC Events GmbH nicht ausgeführt werden, hat der Kunde das Recht auf die Rückzahlung der bereits geleisteten Anzahlung an UC Events GmbH. Der Kunde hat aber in keinem der genannten Fälle Anspruch auf Ausfallentschädigungen oder ähnlichen Forderungen. Auch haftet UC Events GmbH nicht für allfällige Ansprüche des Auftraggebers ggü. Dritten.

Gerichtstand
Gerichtsstand ist Zürich und es gilt das Schweizerische OR im Allgemeinen und über den Miet- und Werkvertrag.
Für Betreibungen halten wir uns an das Schuld-, Betreibung-, und Konkursgesetz.
Version 1 vom 20.06.2024